Der normalisierte Ehrenmord in Worms, Köln, Bremen und Solingen

Sie erzeugen Schlagzeilen, aber kaum Nachdenken. Die Ehrenmorde, die Frauen wie Männer betreffen können, greifen um sich. Die Täter bleiben reuelos und trotzig gegenüber dem deutschen Rechtssystem. Doch auch dasselbe scheint ernsthaft abgelenkt. Bei einem Fall in Köln übersahen die Richter wichtige Tatkriterien.

picture alliance/dpa/Promediafoto | Michael Deines
Die Polizei ist am Rheinufer im Einsatz. im Stadtteil Rheindürkheim fand die Kriminalpolizei Mainz die Leiche eines 15-jährigen Mädchens. Gegen die Eltern wurde Untersuchungshaft wegen des Verdachts des Totschlags angeordnet.

Das Kölner Landgericht hat einen Angeklagten zu zwölf Jahren Haft verurteilt, wegen Totschlags. Ein Mord war die Tat nicht, weil angeblich das Merkmal der Heimtücke nicht erfüllt war. Das mag jeder selbst beurteilen, die Richter haben es aus unbekanntem Grund nicht gefunden. In dem Fall ging es um einen ledigen 34-Jährigen, der in Leverkusen-Rheindorf zusammen mit seiner Mutter lebt. Der Muslim hatte allerdings eine Beziehung zu einer 35-Jährigen, und die war zudem im vierten Monat schwanger, wie der Focus berichtet.

Die Opfer der "Ehrenmorde" bleiben unbekannt
Die bitteren Geschichten über den Irrsinn der "Ehre"
Als die Freundin ihm per Chat ihren Besuch ankündigte, bei dem sie auch seiner Mutter von der bisher geheimen Beziehung und ihrer Schwangerschaft erzählen wollte, fasste der Mann einen Plan. Er nahm sich ein Küchenmesser mit einer Klinge von 14 Zentimetern und passte die 35-Jährige vor ihrem Haus ab. Wenn das nicht Heimtücke ist.

Was war der Vorwand des Gerichts, um das Merkmal nicht festzustellen und somit einen Mordfall aus der Sache zu machen, mit erheblich längerem Strafmaß? Meinte man, dass der Täter es sich an Ort und Stelle noch überlegen wollte? Laut Tathergang kam es am Haus der Freundin gegen 20.30 Uhr zum Streit, der Mann entriss der Frau das Handy. Kurz darauf stach er in einem Wendehammer mehrmals auf seine Partnerin ein, mindestens zehn Mal, vor allem in den Bauch. Ihr Schicksal und das des Kindes waren damit besiegelt. Hält man dem Mann zugute, dass er sich nur nach den Regeln seiner eigenen Kultur verhielt, obwohl er ja längst in Deutschland lebt? Man scheint ein großes Fragezeichen im Zentrum des Falles zu kultivieren, mag nicht so genau hinschauen. Was man dann sähe, könnte einen ja erschrecken.

Laut den herbeigeeilten Polizeibeamten saß der Täter apathisch, mit leerem Blick auf dem Gehweg, erkundigte sich nicht nach dem Zustand der Frau, von deren Ableben er offenbar ausging. „Das fanden auch wir verwunderlich.“ Er behauptete aber, die nun ermordete Frau sei ihm fremdgegangen. Sein Motiv war offenbar der drohende Ehrverlust durch die Offenbarung einer außerehelichen Beziehung und Schwangerschaft.

Eltern beschließen Mord an der eigenen Tochter

Dokumentation
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Auch in Bremen wird das Urteil in einem sogenannten „Ehrenmord“-Prozess erwartet. Hie soll ein 24-jähriger seine Schwester getötet haben, weil er mit ihrem Lebenswandel nicht einverstanden war. Das gibt er auch ganz offen und vor Gericht zu. Die 23-Jährige soll sich mit Männern getroffen haben und sei nachts manchmal nicht nach Hause gekommen. Die Tat sollte die Ehre der Familie wiederherstellen.

In Presseerzeugnissen wird nun viel über die Begriffe Ehrenmord oder Femizid geschrieben, wobei man sehr bemüht ist, die Taten einem namenlosen „Patriarchat“ zuzuschreiben, nicht einem konkreten Täter oder auch Täterkollektiv, der jeweils handelnden Familie. Es bleiben aber trotzdem die Taten von Einzelnen, die alles mit einer bestimmten ‚Kultur‘ im Lande zu tun haben, dem gelebten Islam beziehungsweise den mit ihm verwobenen Stammeskulturen. Das Patriarchat an sich ist unschuldig an den Taten, es kommt auf seine konkrete Ausformung an. So weisen Kundige mit Recht darauf hin, dass auch Männer durchaus Opfer der „Familienehre“ werden können, vielleicht in besonderen Fällen sogar bei Ehebruch.

In den Jahren 2022 und 2023 wurden in Deutschland mindestens 26 Menschen Opfer von versuchten oder vollendeten sogenannten „Ehrenmorden“, berichtete unlängst die Welt am Sonntag mit Bezug auf eine Untersuchung von Terre des Femmes. Zwölf Todesopfer waren zu beklagen, zehn davon waren Frauen. 14 Mal blieb es bei der versuchten Tötung.

Am gerade vergangenen Wochenende haben die Eltern eines afghanischen Mädchens aus Pirmasens den Entschluss gefasst, ihre Tochter zu töten. Mutter (34) und Vater (39) sitzen inzwischen in verschiedenen Haftanstalten in Untersuchungshaft. Auch ihnen missfiel der Lebenswandel ihrer Tochter. Allerdings erschien die Mutter am Montagmittag bei der Polizei in Pirmasens und beschuldigte ihren Ehemann, die Tochter getötet zu haben. Der Mann war in der Tat polizeibekannt wegen Körperverletzung und häuslicher Gewalt, wie zuerst die Rheinpfalz berichtete.

Wenn Familientribunale Morde beschließen

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Am Montagabend fanden die Beamten die Leiche der 15-Jährigen an der Nato-Rampe in Worms-Rheindürkheim, direkt am Rheinufer. Zwischen Wohnung und Fundort liegen etwa 120 Kilometer. Bei ihrer Vernehmung verwickelte sich die Mutter in Widersprüche, wie Bild und Junge Freiheit berichten. So entstand der Eindruck eines gemeinschaftlich begangenen Verbrechens.

Was Rheinland-Pfalz angeht, weiß sogar die Tagesschau von „mehr Femiziden“ (man ist hier nicht ganz auf dem neuesten Begriffsstand). Unter dem Symbolbild „Sie verlässt ihn, er tötet sie“. In dem Bundesland waren es letztes Jahr demnach 155 Frauen, die „aufgrund ihres Geschlechts“ getötet wurden. Hier scheint es nicht nur um Musliminnen zu gehen, so wie es bei den „Ehrenmorden“ laut Terre des Femmes nicht nur um weibliche Opfer geht. Tatsächlich lässt sich aber in vielen Fällen sagen: Die Frauen starben, weil der Islam (oder die damit verbundenen Stammesgesetze) von ihnen die Einhaltung gewisser Regeln fordern und bei Zuwiderhandlung die Todesstrafe vollziehen. Das gilt natürlich auch für Männer, vor allem wo es um Homosexualität geht. Es sind folglich familiäre Lynchmorde. Man müsste noch einmal schauen, ob die Zahl der zwölf vollendeten „Ehrenmorde“ (gemäß der Studie von Terre des Femmes) nicht doch näher an diesen 155 Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt liegt. Auch eine Sprecherin der Frauenrechtsorganisation sagte: „Die tödlichen Delikte, die an die Öffentlichkeit kommen, stellen nur einen kleinen Teil dieses Gewaltphänomens dar.“

Falsche, mindestens nicht-staatliche ‚Gesetze‘ des benannten Typs gibt es auch in anderen Migrantengemeinschaften, etwa bei den im Nahen Osten viel verfolgten Jesiden. Das zeigt ein neuer Wuppertal-Solinger Fall. In allen solchen Fällen beschließen zuerst Familientribunale das „Strafmaß“ und lassen es dann von einzelnen Familienmitgliedern vollziehen. Die Missachtung des hiesigen Rechtssystems ist offenkundig und reicht manchmal bis in den Gerichtssaal hinein, wenn „die Familien“ das Urteil der deutschen Justiz nicht hinnehmen wollen.

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Kommentare ( 48 )

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Waehler 21
6 Monate her

Was zum Geier bedeutet heimtückisch im deutschen Strafrecht? „Heimtückisch handelt, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt.“ Da der Leser keine Informationen hat, ob der Täter vorher noch mit dem Opfer gesprochen hat und, oder sie „nur“ bedrohen wollte, bleibt meine Meinungsbildung über das Urteil spekulativ. In diesem Fall wird ja noch nicht einmal von Ehrenmord gesprochen. Das Wort Mord kommt also gar nicht vor. Anders verhält es sich bei diesen sogenannten Ehrenmorden, die in der Regel voller Heimtücke sind, da das Vertrauen des Opfers bösartiger nicht ausgenutzt werden kann und von vornherein als Mord geplant… Mehr

Casa Done
6 Monate her

So sieht die von Frau KGE herbeigesehnte „drastische Änderung“ im Lande leider auch aus: Die Rechtsprechung passt sich fremden Kulturgepflogenheiten an. Dafür werden z.B. falsch testierende einheimische Ärzte glatt mal für mehr als 2 Jahre eingebuchtet, weil sie ihre Patienten vor einer gefährlichen und weitgehend wirkungslosen Experimentaltherapie bewahren wollte.

AndreasH
6 Monate her

Heimtücke ist es, die Arglosigkeit des Opfers auszunutzen. Also zum Beispiel, wenn der Täter dem Opfer auflauert und es aus dem Hinterhalt mit einer Schusswaffe tötet. Aber natürlich ist das Strafrecht unseres Landes viel zu lasch. Für Totschlag sollte es mind. 15 Jahre geben, tendentiell eher 30. Und für Mord 30 Jahre bis lebenslang. Und für nicht in Deutschland sozialisierte Täter sollte es definitiv die Sicherheitsverwahrung geben.

Autour
6 Monate her

Unfassbar!
Diese Richterschaft reiht sich ein in die gleiche Reihe eines Freislers!
Solche Urteile im „Namen“ des Volkes widern mich an und man kann sich von diesen Richtern nur mit EKEL abwenden!
In den Staaten wäre diese Ansammlung von Zellen, wegen DOPPELMORD doppelt bestraft worden!

Tomas Kuttich
6 Monate her

Heimtücke bedeutet im juristischen Sinne: Die Arglosigkeit des Opfers ausnutzen. Exakt das ist in Leverkusen-Rheindorf geschehen. Gehen wir mal davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung geht…

Andy Malinski
6 Monate her
Antworten an  Tomas Kuttich

Nun ja … warten wir mal ab, denn die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden und der NRW-Justizminister ist in welcher Partei?

Rainer Schweitzer
6 Monate her

Wer orientalische „Buntheit und Diversität“ will, der will implizit auch all die Ehrenmorde, Polygamie und übrigens auch einen gewissen Prozentsatz gefährlicher „Islamisten“. Denn das Eine gibt es nicht ohne das Andere, denn es ist ein integraler Bestandteil dessen. Jedem, der den Orient etwas genauer kennt, war das 2015 schon klar. Also kein Grund zur Aufregung, alles so gewollt. Was ich allerdings nicht verstehe ist, daß vor allem Frauen genau das wollen, angefangen von Merkel, über „die Nancy“, KGE, „die Claudia“, „die Annalena“, „die Lisa“, „die Luisa“, „die Ricarda“, „die Emilia“ u.s.w. u.s.w., all die grünroten Irrlichter:Innen, die den Sumpf der… Mehr

Kassandra
6 Monate her
Antworten an  Rainer Schweitzer

Die wissen um das Konstrukt, das all dem zugrunde liegt – wie um Ehrenkodexe, die solches zudem verschlimmern: https://www.atheisten-info.at/downloads/Bill_Warner-Scharia_fuer_Nicht-Muslime.pdf
Und dass hier seit Jahren Massen an Straftätern einreisen, dass wissen sie auch:
https://www.nzz.ch/aggressiv_und_straffaellig-1.14634557
https://www.nzz.ch/feuilleton/migrationspolitik-auf-dem-holzweg-1.18681328
https://www.nzz.ch/meinung/kommentare/auffangbecken-fuer-kriminelle-1.18680108
.
Und die damals bereits hinter die Fichte geführte Masse will tatsächlich immer noch nicht mal im Ansatz erkennen, was seit Merkel für Deutschland und die Deutschen auf dem Spiel steht?

Johann Thiel
6 Monate her

Der geradezu unglaubliche Begriff „Ehrenmord“, ist die offene Einführung einer eigenen Mordkategorie durch die Justiz, extra für Menschen aus dem islamischen Kulturkreis. Ein indigener Deutscher kann sich auf soetwas nicht berufen. Ihm würde vom gleichen hier so verständnisvollen Richter, dort in der Pose moralischer Überlegenheit, sehr klar und deutlich erklärt, das Mord niemals etwas mit Ehre zu tun haben kann.

Sabine W.
6 Monate her

Die Frage: ‚Was wollen die eigentlich hier?‘ ist eigentlich überflüssig. Klar, man sagt ‚uns‘, dass sie ‚geflohen‘ sind vor den Verhältnissen in ihrem eigenen Land, Unterdrückung, restriktiven Lebensumständen. Übrig bleibt aber oft, dass sie weiterhin so leben wollen wie sie es gewohnt sind. Nur eben in besseren finanziellen Verhältnissen. Kaum jemand kommt nach Deutschland, weil er unsere wahnsinnig dolle Demokratie und Lebensfreiheit schätzt – wichtig ist die Staatsknete, die uneingeschränkt fließt. Mit oder ohne Job. Und bei gleichzeitiger Pflege der Freiheiten, die wir bereits vor Jahrzehnten am Hindukush verteidigt haben, wird das noch mal so richtig ‚frei‘ hier – frei… Mehr

Kassandra
6 Monate her
Antworten an  Sabine W.

Orban spricht seit 2015 von Invasion – und die jungen Herren selbst von Jihad, was bedeutete, sie erobern den Westen, um ihn der Umma zuzuschlagen. Es ist Jihad. Und wir hier lange „Haus des Krieges“. „Der arabische Begriff dār al-Harb دار الحرب dār al-harb, DMG dāru l-ḥarb heißt wörtlich übersetzt „Haus des Krieges“ oder „Gebiet des Krieges“ und bezeichnet alle Gebiete der Welt, in denen der Islam nicht Staatsreligion ist, die kein Dār-al-ahd („Gebiet des Vertrages“, „Gebiet des Übereinkommens“) sind. Die Bewohner der Dār al-Harb sind die Ḥarbīs, für die eigene rechtliche Bestimmungen gelten. Weitestgehend mit gleicher Bedeutung wie Dār al-Harb… Mehr

Andy Malinski
6 Monate her
Antworten an  Sabine W.

… und freitags noch eingetrichtert bekommen, dass es Pflicht eines jeden Muslim ist, für die weltweite Verbreitung des Islam zu sorgen und dem Glaubensbruder in Not (speziell gegenüber den Ungläubigen) jede Hilfe zukommen zu lassen.

Hans_Bethe
6 Monate her

Man klammert sich immer noch verweifelt an die Vorstellung, dass sich Afghanen & Co. mit dem Grenzübertritt in völlig andere Menschen verwandeln. Da hilft auch kein Sprach- bzw. Integrationskurs!

Im Gegenteil bildet dieses Klientel dann Parallelgeschellschaften und beginnt ihre Gastgeber zu attackieren!

Deutscher
6 Monate her

Ich frage mich, warum sich jemand mit so jemandem einlässt. Man hat doch ein Minimum an Menschenkenntnis, die einen vor solch fatalen Fehleinschätzungen zu bewahren vermag.

Rainer Schweitzer
6 Monate her
Antworten an  Deutscher

Vielfach lassen sie sich ja gar nicht ein, sondern werden eingelassen, von den Eltern. Die freie Partnerwahl gibt es im Orient i.d.R. nur in wohlhabenden, gebildeten, westlich orientierten Kreisen.